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Um diese Themen geht es

Leistungen

Typische Fragestellungen
Tätigkeitsfelder
  • Beratungen bei Testamentserstellung

  • Durchsetzung von Erbenansprüchen

  • Nachlassauseinandersetzungen

  • Beratung – Vertragserstellung

  • steuerliche Behandlung und Gestaltung

  • Verhandlungsführung und Prozessführung

  • Öffentlichkeitsarbeit

Erbe • Vermächtnis • Vorerbe • Nacherbe • Ersatzerbe • Vorausvermächtnis • Pflichtteilergänzung • Ausschlagung • Testierunfähigkeit • Testament • Erbvertrag • Auflagen • gesetzlicher Erbe • Erbunwürdigkeit • Miterben • Haftung • für Nachlassverbindlichkeiten • Testamentsanfechtung
Erbengemeinschaft • Ehegattentestament • Erbschein • Europäisches Nachlasszeugnis • Testamentseröffnung • Testamentsvollstreckung • Stiftung von Todes wegen

  • Formgültiges Testament 

  • Was ist zu beachten 

  • Wie kann ein hinterlegtes Testament verändert werden 

  • Wo kann ein Testament hinterlegt werden 

  • Ohne Testament – wer erbt was

  • Wie erhält man seinen Pflichtteil

  • Enterbung – mit welchen Folgen 

  • Erbausschlagung – die Folgen

  • Bindet ein Ehegattentestament für immer 

  • Wie lassen sich Erben und Vermächtnisse kombinieren 

  • Steuerlicher Freibetrag für Ehegatte und Kinder 

  • Welche Erbschaftsteuer fällt an 

  • Kann ein Testament angefochten werden 

  • Welche Rechte hat ein Miterbe 

  • Nachlass überschuldet – was tun 

  • Wofür haftet der Erbe 

  • Wer setzt den Testamentsvollstrecker ein 

  • Vorteile und Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers 

  • Lässt sich der Nachlass gegen Übergriffe sichern 

  • Immobilien im Ausland – welches Recht gilt 

  • Deutscher Erblasser lebt z. B. in Spanien – welches Recht gilt

Im Erbrecht

© 2017 Schmidt & Hofert Rechtsanwälte, Fürstenstraße 15, D-80333 München, mail@schmidt-hofert.com, Tel.: +49 89 287020- 0  |  Impressum

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Erben und vererben

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