Honorare
Transparente Vereinbarungen
Für unsere Beratungen und Tätigkeiten schließen wir Honorarvereinbarungen auf der Basis von Stundenhonoraren ab.
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker wird entsprechend anerkannter Tabellen abgegolten. Prozessverfahren und sonstige Leistungen werden nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.
Neben erbrechtlichen Themen betreuen wir:
Gesellschaftsrecht
Gründung von Gesellschaften (GbR, GmbH, AG) und Stiftungen
Wettbewerbsrecht, Markenrecht
Schutz der Werbung. Schutz und Lizenzierung von Marken für Produkte und Dienstleistungen
Urheberrecht/Persönlichkeitsrecht
Schutz und Auswertung von künstlerischen Leistungen
Vertragsrecht/ Forderungen
Lizenz-, Kooperations-, Kaufverträge. Beitreibungen und Abwehr von Forderungen
Unsere weiteren Beratungsfelder
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