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Honorare

Transparente Vereinbarungen

Für unsere Beratungen und Tätigkeiten schließen wir Honorarvereinbarungen auf der Basis von Stunden­honoraren ab. 

Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker wird entsprechend anerkannter Tabellen abgegolten. Prozessverfahren und sonstige Leistungen werden nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.

Neben erbrechtlichen Themen betreuen wir:

 

Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften (GbR, GmbH, AG) ­und ­Stiftungen

 

Wettbewerbsrecht, Markenrecht

Schutz der Werbung. Schutz und Lizenzierung von ­Marken für Produkte und Dienstleistungen

 

Urheberrecht/Persönlichkeitsrecht

Schutz und Auswertung von künstlerischen Leistungen

Vertragsrecht/ Forderungen

Lizenz-, Kooperations-, Kaufverträge. Beitreibungen und Abwehr von Forderungen 

Unsere weiteren Beratungsfelder

© 2017 Schmidt & Hofert Rechtsanwälte, Fürstenstraße 15, D-80333 München, mail@schmidt-hofert.com, Tel.: +49 89 287020- 0  |  Impressum

Schmidt & Hofert

Rechtsanwälte
 

Erben und vererben

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