Recht & News
Januar 2017
1. Privat nicht immer privat
Der ehemalige Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit wurde am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus bei einem privaten Barbesuch durchs Fenster fotografiert. Die Bild Zeitung veröffentlichte das Foto unter der Überschrift „Ersichtlich entspannt“. Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZR 310/14) hat die Fotoveröffentlichung (wogegen Wowereit geklagt hatte) für rechtens erachtet. Begründung: Die Fotos haben einen zeitlichen Zusammenhang mit der Misstrauensabstimmung und fallen damit in den Bereich der „Zeitgeschichte“. Das Recht am eigenen Bild gilt jedoch für Privatleute uneingeschränkt. Wer seinen Nachbarn vom Balkon fotografiert und die Bilder in einer Eigentümerversammlung herumzeigt, verletzt die Rechte des Abgebildeten. Dies hat jetzt das Landgericht München I (Az: 9 O 11138/16) in einem Verfahren festgestellt.
2. PKW Golf für € 1,50
Ein Verkäufer bot seinen PKW Golf auf der Internetplattform „Ebay“ für € 1,00 zur Versteigerung an. Ein Interessent bot € 1,50. Um zu verhindern, dass das Höchstgebot bei diesem Betrag hängen bleibt, bot der Verkäufer selbst mit. Auf diese Weise trieb er den Preis auf € 17.000,00 hoch. Der Kaufinteressent kam deshalb nicht zum Zug und klagte. Er hat nun vor dem BGH (Az: VIII ZR 100/15) Recht bekommen. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Preismanipulation nicht erlaubt ist. Der Verkäufer muss sein Auto für € 1,50 abgeben. Wenn das wegen einem anderweitigen Verkauf nicht mehr möglich ist, muss er dem geprellten Kaufinteressenten die Differenz zum Verkehrswert des PKW’s, in diesem Fall rd. € 16.500,00 bezahlen.
3. Mietkaution: Keine Verrechnung
Ein Mieter war jahrelang die Nachzahlungen auf abgerechnete Betriebskosten schuldig geblieben. Als er auszog wollte sich der Vermieter aus der hinterlegten Kaution befriedigen. Das geht nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: VIII ZR 263/14) für länger zurückliegende Forderungen nicht. Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren nach 3 Jahren. Diese verjährten Forderungen können nicht durch eine Aufrechnung mit der Kaution ausgeglichen werden.